Informationen zum Datenschutz der Lehrveranstaltungsevaluation

Stand: November 2013

Allgemeine Bestimmungen

Die allgemeinen Bestimmungen zum Datenschutz für die Lehrveranstaltungskritik werden durch die Evaluationssatzung in §10 geregelt:

„(1) Der Schutz personenbezogener Daten ist gemäß § 36 BbgHG sowie der Verordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten nach § 36 BbgHG vom 06. April 2009 (GVBl. II, S. 178) und den sonstigen einschlägigen Regelungen des Datenschutzgesetzes (BbgDSG) zu gewährleisten“.

Erhebung der Daten

Die Studierendenurteile werden mittels Papierfragebögen in den Lehrveranstaltungen oder per Onlinebefragungen über PEP erhoben. Es werden keine Identifikationsmerkmale der Studierenden wie Name, Adresse oder Matrikelnummer erhoben. Studierendenmerkmale wie Alter, Geschlecht und Studiengang werden in Berichten nur dann verwendet, wenn kein Deanonymisierungsrisiko besteht. Ein Rückschluss auf einzelne Personen ist zu keinem Zeitpunkt möglich.

Auswertung der erhobenen Daten

Damit Urteile von Einzelnen nicht identifiziert werden können, werden Ergebnisberichte für einzelne Lehrveranstaltungen erst ab einer Teilnehmerzahl von fünf Fällen erstellt. Daneben werden keine Studierendenmerkmale in den Berichten verwendet, die zu einer Deanonymisierung führen könnten.

Die erhobenen Daten werden vom Bereich Hochschulstudien aufbereitet und den Lehrenden der jeweiligen Veranstaltungen sowie in aggregierter Form (ohne personenbezogene Daten) den Fakultäten bereitgestellt. Der Bereich Hochschulstudien nutzt die Daten außerdem zu wissenschaftlichen Zwecken und zur Weiterentwicklung der Erhebungsinstrumente.

Zugriff auf Ergebnisberichte und Veröffentlichung von Ergebnissen

Grundsätzlich werden keine personenbezogenen Ergebnisse ohne die Zustimmung der einzelnen Lehrenden veröffentlicht. Als Standardeinstellung im Lehrenden-Bereich von PEP haben nur die Lehrenden der jeweiligen Veranstaltung Zugriff auf Ergebnisberichte der eigenen Veranstaltungen. Darüber hinaus können Lehrende Ergebnisberichte für Studierende oder die Hochschulöffentlichkeit freischalten. Diese Option ist im PEP Lehrenden-Bereich inaktiv gestellt, solange die Lehrenden diese nicht selbst aktivieren. Falls „für alle öffentlich“ ausgewählt wurde, werden die Ergebnisse des jeweiligen Kurses auf PEP  unter https://pep.uni-potsdam.de/evaluation/directory/0/0.html veröffentlicht.   

Eine Veröffentlichung der Fakultätsberichte, in aggregierter Form und ohne jegliche personenbezogene Daten, wird von den jeweiligen Fakultäten vorgenommen.

Weitergabe von Ergebnissen und Daten

Das ZfQ unterstützt gemäß §5 Abs. 3 der Evaluationssatzung die Fakultäten bei der Entwicklung, der Durchführung und der Auswertung der Evaluation von Lehrveranstaltungen. Ergebnisdaten, die an die Fakultäten weitergegeben werden, werden entsprechend den Vorgaben zur Anonymisierung von Datensätzen aufbereitet. Jedes Semester werden Fakultätsberichte in aggregierter und anonymisierter Form an die Fakultätsleitung  weitergeleitet. Dabei werden nur auf Anfrage "der zuständigen Dekanin bzw. dem zuständigen Dekan, der zuständigen Studiendekanin bzw. dem zuständigen Studiendekan und der zuständigen Leiterin bzw. dem zuständigen Leiter der Zentralen Einrichtung die standardisierten Ergebnisse der Lehrveranstaltungsevaluation personalisiert zur Verfügung gestellt. Die betroffenen Lehrenden sind über die Anfrage zu informieren." (EvaSatz 2013, §5 Abs. 3).

Eine Verarbeitung oder Übermittlung von Daten zu kommerziellen Zwecken ist ausgeschlossen.

Datenspeicherung und Löschung

Die Daten der eingescannten Papierfragebögen und Onlinebefragungen werden auf dem PEP-Server gespeichert, damit das Programm für die Generierung von Berichten auf diese zugreifen kann.

Laut Evaluationssatzung müssen personenbezogene Daten drei Jahre nach der Erhebung anonymisiert werden, d.h. personenbezogene Angaben wie Namen oder Titel der Veranstaltungen werden gelöscht (vgl. EvaSatz 2013, §10 Abs. 6). Demzufolge werden nach Ablauf von spätestens drei Jahren die ausgefüllten Papierbögen vernichtet und die Daten und Berichte der Lehrveranstaltungsbefragungen sowohl im Potsdamer Evaluationsportal (PEP) als auch im Lehrendenbereich gelöscht. Die Lehrenden werden deshalb gebeten, die Ergebnisse ihrer Befragungen frühzeitig zu sichern.

Weitere datenschutzrechtliche Regelungen sind der Satzung zur Evaluation von Lehre und Studium an der Universität Potsdam (Evaluationssatzung vom 27.02.2013) zu entnehmen.